Das Ingenieurbüro Fickel nimmt sich das Recht heraus, gewisse Aufträge zurückzuweisen.
Sämtliche Geschäfte (Lieferungen und Leistungen) zwischen dem Kunden und dem Ingenieurbüro Fickel, werden ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ausgeführt. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart wurden. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von uns ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen. Der Kunde erkennt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüro Fickel bei Vertragsverhandlungen ebenso wie bei Geschäftsabschlüssen an. Der Kunde verpflichtet sich, für seine geschäftsmäßigen Angebote Namen und Anschrift, bei Personenvereinigungen und Gruppen auch Namen und Anschrift des/der Vertretungsberechtig-ten anzugeben. Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Ingenieurbüro Fickel als angenommen, sofern das Ingenieurbüro Fickel nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt. Wenn nichts anderes vereinbart ist, beginnt der Honoraranspruch des Ingenieurbüro Fickel für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Das Ingenieurbüro Fickel ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen. Alle Leistungen des Ingenieurbüro Fickel, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen des Ingenieurbüro Fickel. Alle des Ingenieurbüro Fickel erwachsenden Barauslagen, die über den üblichen Geschäftsbetrieb hinausgehen (z.B. für Botendienste, außer-gewöhnliche Versandkosten oder Reisen) sind vom Kunden zu ersetzen. Kostenvoranschläge des Ingenieurbüro Fickel sind grundsätzlich unverbindlich. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die von dem Ingenieurbüro Fickel schriftlich veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird das Ingenieurbüro Fickel den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengün-stigere Alternativen bekannt gibt. Das Ingenieurbüro Fickel behält sich das Recht vor, Entgelte für Leistungen in Zusammenhang mit der zur Verfügungstellung von Web-Space, Domain-Registrierung und zur Verfügungstellung von e-mail Adressen zu ändern. Die Preise von laufenden Wartungs-, Aktualisierungs- und Betreuungs-Verträgen sind ebenfalls variabel, werden daher bei Änderung dem Kunden mitgeteilt. Für alle Arbeiten des Ingenieurbüro Fickel, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt dem Ingenieurbüro Fickel eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte. Entwürfe usw. sind vielmehr unverzüglich dem Ingenieurbüro Fickel zurückzustellen. Die Rechnungen des Ingenieurbüro Fickel sind prompt netto Kassa ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig, sofern nicht anderes vereinbart wurde. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von derzeit 8 % p.a. als vereinbart. Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Ingenieurbüro Fickel. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
Für die Teilnahme an Präsentationen steht dem Ingenieurbüro Fickel ein angemessenes Honorar zu, das zumindest den gesamten Personal- und Sachaufwand des Ingenieurbüro Fickel für die Präsentation sowie die Kosten sämtlicher Fremdleistungen deckt. Erhält das Ingenieurbüro Fickel nach der Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen des Ingenieur-büro Fickel, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum des Ingenieurbüro Fickel; der Kunde ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form immer – weiter zu nutzen; die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich dem Ingenieurbüro Fickel zurückzustellen. Werden die im Zuge einer Präsentation eingebrachten Ideen und Konzepte für die Lösung von Kommunikationsaufgaben nicht in von dem Ingenieurbüro Fickel gestalteten Werbemitteln verwertet, so ist das Ingenieurbüro Fickel berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzep-te anderweitig zu verwenden. Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung, Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Ingenieurbüro Fickel nicht zulässig. Der Kunde gewährleistet, dass die Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Darüber hinaus ist das Hinterlegen von erotischen, pornographi-schen, extremistischen und gegen geltendes Recht verstoßenden Inhalten im Rahmen von Leistungen des Ingenieurbüro Fickel nicht gestattet. Das Ingenieurbüro Fickel ist berechtigt, vorgenannte Inhalte sofort ohne gesonderte Mitteilung zu sperren und zu löschen. Verstößt ein Kunde wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist das Ingenieurbüro Fickel berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Dem Kunden ist bekannt, dass für alle Teilnehmer im Übertragungsweg des Internets in der Regel die Möglichkeit besteht, von in Übermittlung befindlichen Daten ohne Berechtigung Kenntnis zu erlangen. Dieses Risiko nimmt der Kunde in Kauf. Der Kunde ist für alle von ihm produzier-ten bzw. publizierten Inhalte selbst verantwortlich. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch das Ingenieurbüro Fickel findet nicht statt. Das Ingenieurbüro Fickel überprüft die Inhalte des Kunden ferner nicht dahingehend, ob Ansprüche Dritter berechtigt oder unberechtigt erhoben werden. Im Internet ist es insoweit üblich, dass bis zu einer gerichtlichen Klärung Daten auf glaubhaftes Verlangen jedes Dritten gesperrt werden (siehe auch die Dispute Policy des InterNic unter www.internic.net). Der Kunde erklärt sich daher einverstanden, dass der Zugriff auf seine Inhalte gesetzt des Falles, dass Ansprüche Dritter glaubhaft erhoben werden, gesperrt werden. Der Kunde versichert, dass nach seinem besten Wissen durch Registrierung eines Domainnamens keine Rechte Dritter verletzt werden. Der Kunde erkennt an, dass er für die Wahl von Inhalten allein verantwortlich ist. Für den Fall, dass Dritte Rechte am Inhalt glaubhaft geltend machen. Das Ingenieurbüro Fickel behält sich vor, den betreffenden Inhalt bis zur gerichtlichen Klärung der Streitfrage zu löschen bzw. zu sperren. Sollte das Ingenieurbüro Fickel aus oben beschriebenen Gründen eine Sperrung vornehmen, ist der Kunde dennoch gegenüber dem Ingenieurbüro Fickel leistungspflichtig. Der Kunde erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, die das Ingenieurbüro Fickel zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzu-kommen. Der Kunde hält das Ingenieurbüro Fickel von Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.
Alle Leistungen des Ingenieurbüro Fickel einschliesslich jener aus Präsentationen (z.B. Anregungen, Ideen, Skizzen, Vorentwürfe, Reinzeichnungen, Konzepte, Negative, Dias, aber auch Angebote), auch einzelne Teile daraus, bleiben ebenso wie die einzelnen Werkstücke und Entwurfsoriginale im Eigentum des Ingenieurbüro Fickel und können von dem Ingenieurbüro Fickel jederzeit – insbesondere bei Beendigung des Vertrages – zurückverlangt werden. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschliesslich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit dem Ingenieurbüro Fickel darf der Kunde die Leistungen des Ingenieurbüro Fickel nur selbst, ausschliesslich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen. Sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte an einer Website werden von dem Ingenieurbüro Fickel schon jetzt auf den Kunden übertragen. Der Kunde erwirbt die urheberrechtliche Verwertungsrechte indes erst, wenn der Anbieter dem Kunden die Website auf einem Datenträger (CD-Rom) übergeben und der Kunde die gemäss Webdesign-Vertrag geschuldete Vergütung vollständig an den Anbieter entrichtet hat. Bis zur Entrichtung laut Webdesign-Vertrag vom Kunden geschuldeten Vergütung verbleiben sämtliche urheberrechtliche Verwertungsrechte bei dem Ingenieurbüro Fickel. Änderungen von Leistungen des Ingenieurbüro Fickel durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Ingenieurbüro Fickel und – soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind – des Urhebers zulässig. Für die Nutzung von Leistungen des Ingenieurbüro Fickel, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist – unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist – ist die Zustimmung des Ingenieurbüro Fickel erforderlich. Dafür steht dem Ingenieurbüro Fickel und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu; angemessen ist grundsätzlich das in der Vereinbarung festgehaltene Honorar, mindestens jedoch in der Höhe von 7,5 % des vom Kunden an die mit der Herstellung, Verbreitung bzw. Veröffentlichung der Werbemittel beauftragten Dritten gezahlten Entgelts. Für die Nutzung von Leistungen des Ingenieurbüro Fickel bzw. von Werbemitteln, für das Ingenieurbüro Fickel konzeptionelle oder gestalterische Vorlagen erarbeitet hat, nach Ablauf des Vertrages ist- (unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist) – ebenfalls die Zustimmung des Ingenieurbüro Fickel notwendig. Dafür stehen dem Ingenieurbüro Fickel im 1. Jahr nach Vertragsende der volle Anspruch der im abgelaufenen Vertrag vereinbarten Vergütung, im Regelfall 15 % zu. Im 2. bzw. 3. Jahr nach Ablauf des Vertrages nur mehr die Hälfte bzw. ein Viertel der im Vertrag vereinbarten Vergütung. Ab dem 4. Jahr nach Vertragsende ist keine Vergütung mehr zu zahlen. Das Ingenieurbüro Fickel ist berechtigt, auf allen Werbemitteln und bei allen Werbemassnahmen auf des Ingenieurbüro Fickel und auf allenfalls den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zustünde. Alle Leistungen des Ingenieurbüro Fickel (insbesondere alle Vorentwürfe, Skizzen, Reinzeichnungen) sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Der Kunde wird insbeson-dere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit der Leistungen des Ingenieurbüro Fickel überprüfen lassen. Das Ingenieurbüro Fickel veranlasst eine extreme rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen. Das Ingenieurbüro Fickel bemüht sich, die vereinbar-ten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er dem Ingenieurbüro Fickel eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an das Ingenieurbüro Fickel. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Ingenieurbüro Fickel. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern des Ingenieurbüro Fickel – entbinden das Ingenieurbüro Fickel jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
Soweit Daten an das Ingenieurbüro Fickel - gleich in welcher Form - übermittelt werden, stellt der Kunde Sicherheitskopien her. Die Daten werden ordnungsgemäss gesichert. Im Fall eines dennoch eintretenden Datenverlustes übermittelt der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich an das Ingenieurbüro Fickel. Sofern sich aus diesen AGB's nicht zulässigerweise ein anderes ergibt, übernimmt das Ingenieurbüro Fickel keinerlei Haftung bezüglich Störungen oder Verbindungsschwierigkeiten. Darüber hinaus übernimmt das Ingenieurbüro Fickel keine Verantwortung für etwa falsche Link-Zuweisungen. Der Kunde ist verpflichtet, dem Ingenieurbüro Fickel Störungen unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen nach Kenntnis schriftlich anzuzeigen. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch das Ingenieurbüro Fickel schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden nur das Recht auf Verbesserung der Leistung durch das Ingenieurbüro Fickel zu. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Ingenieurbüro Fickel beruhen. Für die ihr zur Bearbeitung überlassenen Unterlagen des Kunden übernimmt das Ingenieurbüro Fickel keinerlei Haftung. Das Ingenieurbüro Fickel wird die ihr übertrage-nen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Kunden rechtzeitig auf für sie erkennbare gewichtige Risken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften auch bei den von dem Ingenieurbüro Fickel vorgeschlagenen Werbemassnahmen ist aber der Kunde selbst verantwortlich. Er wird eine von dem Ingenieurbüro Fickel vorgeschlagene Werbemassnahme (ein von dem Ingenieurbüro Fickel vorgeschlagenes Kennzeichen) erst dann freigeben, wenn er selbst sich von der wettbewerbsrechtlichen (kennzeichenrechtlichen) Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, mit der Durchführung der Werbemassnahme (der Verwendung des Kennzeichens) verbundene Risiko selbst zu tragen. Jegliche Haftung des Ingenieurbüro Fickel für Ansprüche, die auf Grund der Werbemassnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen, wenn das Ingenieurbüro Fickel ihrer Hinweispflicht nachgekommen ist; insbesondere haftet das Ingenieurbüro Fickel nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder Ansprüche Dritter. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer Werbemassnahme (der Verwendung eines Kennzeichens) das Ingenieurbüro Fickel selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde das Ingenieurbüro Fickel schad- und klaglos: der Kunde hat dem Ingenieurbüro Fickel somit sämtliche finanziellen und sonstige Nachteile (einschliesslich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die dem Ingenieurbüro Fickel aus der Inanspruchnahme durch einen Dritten entstehen. Das Ingenieurbüro Fickel haftet nicht für die korrekte Funktion von Infrastrukturen oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich des Ingenieurbüro Fickel liegen. Mit Beginn der Umsetzung einer Leistung tritt das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem Ingenieurbüro Fickel in Kraft. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden und dem Ingenieurbüro Fickel ist ausschliesslich österreichisches Recht anzuwenden. Erfüllungsort ist Bezirksgericht Feldbach. Als Gerichtsstand für alle sich unmittelbar zwischen dem Ingenieurbüro Fickel und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz des Ingenieurbüro Fickel örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht (Feldbach) vereinbart.